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Landgerichte


Organisation

Verfahren

Kosten

Zuständigkeit

Die folgenden Ausführungen sind eine stark verkürzte Darstellung. Bei Detailfragen wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens.
 

Organisation

In Rheinland - Pfalz gibt es acht Landgerichte

 Landgericht Bad Kreuznach

 Landgericht Frankenthal (Pfalz)

 Landgericht Kaiserslautern

 Landgericht Koblenz

 Landgericht Landau in der Pfalz

 Landgericht Mainz

 Landgericht Trier

 Landgericht Zweibrücken

 

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte (das sind Amts-, Land- und Oberlandesgerichte) richten sich insbesondere nach den Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes.

Verfahren
Die Verfahren vor den Landgerichten laufen ähnlich ab wie vor den Amtsgerichten. Nähere Informationen finden Sie bei den Ausführungen zum Zivil- und Strafprozess.

Kosten

Die Gerichts- und Anwaltskosten berechnen sich nach dem Streitwert. Hier finden Sie eine Gebührentabelle.