Landgerichte
Die folgenden Ausführungen sind eine stark verkürzte Darstellung. Bei Detailfragen wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens.
In Rheinland - Pfalz gibt es acht Landgerichte
Landgericht Frankenthal (Pfalz)
Landgericht Landau in der Pfalz
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte (das sind Amts-, Land- und Oberlandesgerichte) richten sich insbesondere nach den Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes.
Verfahren
Die Verfahren vor den Landgerichten laufen ähnlich ab wie vor den Amtsgerichten. Nähere Informationen finden Sie bei den Ausführungen zum Zivil- und Strafprozess.
Kosten
Die Gerichts- und Anwaltskosten berechnen sich nach dem Streitwert. Hier finden Sie eine Gebührentabelle.
