Zur Navigation springen | Zum Inhalt springen
Schrift: größer | kleiner | Druckansicht
Suche
Erweiterte Suche
Rheinland-Pfalz Logo
  • Bernkastel-Kues
    • Wir über uns
    • Organsisation
    • Wegbeschreibung
    • Aktuell
    • Presse
    • Zeugenkontaktstelle
    • Service
    • Links
    • Impressum
  • zurück zur Hauptnavigation
  • Sitemap
  • Onlinehilfe
  • Kontakt zum Ministerium
  • Impressum
  • www.rlp.de
Startseite  >  Gerichte  >  Ordentliche Gerichte  >  Amtsgerichte  >  Bernkastel-Kues

Amtsgericht Bernkastel-Kues


Dieses Bild zeigt die Gebäudeansicht des Amtsgerichts in Bernkastel-Kues

Brüningstraße 30
54470 Bernkastel-Kues
Postfach 1280
54469 Bernkastel-Kues

Telefon: 06531/59-175
Telefax: 06531/59-176
E-Mail:  agber[at]ko.jm.rlp.de

Behördenleiter:
Claudia Stadler, Direktorin des Amtsgerichts

Vertreter:
 Oliver Emmer, Richter am Amtsgericht

Mediensprecher:
Claudia Stadler, Direktorin des Amtsgerichts

Geschäftsleiter:
Roland Klingel, Justizamtmann

Vertreterin:
Sabrina Faßian, Justizinspektorin

Kernarbeitszeit:

Mo bis Do: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
Fr: 09:00 bis 13:00 Uhr
 
Öffnungszeiten:
Mo bis Fr: 09:00 bis 12:00 Uhr, Do: 14.00 bis 16.00 Uhr

Im Übrigen können Besprechungstermine auch sehr individuell mit den Bediensteten des Amtsgerichts Bernkastel-Kues vereinbart werden.

 
Bankverbindung:
Postbank Ludwigshafen
Bankleitzahl: 545 100 67
Konto - Nr.:   278 58 674
 
Nachtbriefkasten:
Durch Einwurf in den Nachtbriefkasten kann auch außerhalb der Dienstzeiten der fristgerechte Zugang von Schriftstücken sichergestellt werden. Alle Sendungen, die vor 24:00 Uhr in den Nachtbriefkasten eingeworfen werden, gelten noch als am selben Tag eingegangen. Sendungen, die ab 0:00 Uhr eingehen, erhalten den Eingangsstempel des Folgetages.
 
Wichtiger Hinweis:
Aus rechtlichen und technischen Gründen ist es nicht möglich, per E-Mail beim Amtsgericht Bernkastel-Kues Klage zu erheben, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen oder sonstige Prozesserklärungen abzugeben.
Derartige Prozesshandlungen können nur schriftlich beim Urkundsbeamten der Geschäftsstelle (Rechtsantragsstelle) vorgenommen werden.