Landgericht Zweibrücken
Anschrift:
Goetheplatz 2, 66482 Zweibrücken
Behördenleiter:
Harald Jenet, Präsident des Landgerichts
Telefon: 06332/805-236
Vertreter:
Robert Berzel, Vizepräsident des Landgerichts
Telefon: 06332/805-200
Medienreferent:
Robert Berzel, Vizepräsident des Landgerichts
Telefon: 06332/805-200
E-Mail: presselgzw@zw.jm.rlp.de
Geschäftsleiterin:
Monika Deller, Justizamtsrätin
Telefon: 06332/805-238
Sprechzeiten:
Mo bis Do: 09.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
Fr: 09.00 - 13.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Während Verhandlungen in Zivil- und Strafsachen sind die Gerichte durchgängig geöffnet.
Wichtiger Hinweis:
Aus technischen und rechtlichen Gründen ist es nicht möglich, bei einer Justizbehörde Klage per E-Mail zu erheben, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen oder sonstige Prozesserklärungen abzugeben.
Derartige Prozesshandlungen können nur schriftlich auf dem Postweg, per Telefax oder zu Niederschrift vor dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle (Rechtsantragstelle) vorgenommen werden.
Goetheplatz 2, 66482 Zweibrücken
Telefon (Zentrale): 06332/805-0
Telefax (neu ab dem 18.05.2009):
-
Strafsachen: 06332/805-4465
-
Zivilsachen: 06332/805-4466
-
Allgemein: 06332/805-220
-
Verwaltung: 06332/805-4437 (nicht für Rechtssachen)
E-Mail: lgzw@zw.jm.rlp.de
Harald Jenet, Präsident des Landgerichts
Telefon: 06332/805-236
Robert Berzel, Vizepräsident des Landgerichts
Telefon: 06332/805-200
Robert Berzel, Vizepräsident des Landgerichts
Telefon: 06332/805-200
E-Mail: presselgzw@zw.jm.rlp.de
Monika Deller, Justizamtsrätin
Telefon: 06332/805-238
Mo bis Do: 09.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
Fr: 09.00 - 13.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Während Verhandlungen in Zivil- und Strafsachen sind die Gerichte durchgängig geöffnet.
Wichtiger Hinweis:
Aus technischen und rechtlichen Gründen ist es nicht möglich, bei einer Justizbehörde Klage per E-Mail zu erheben, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen oder sonstige Prozesserklärungen abzugeben.
Derartige Prozesshandlungen können nur schriftlich auf dem Postweg, per Telefax oder zu Niederschrift vor dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle (Rechtsantragstelle) vorgenommen werden.
